Unsere Methodik
Wie wir BU-Ablehnungen einordnen – transparent und nachvollziehbar.
1. Datenbasis und Quellen
Die Einschätzung stützt sich auf öffentlich zugängliche Branchendaten und veröffentlichte Rechtsprechung. Die wichtigsten Quellen sind:
- GDV-Statistiken (Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft): Ablehnungsquoten, Leistungsauszahlungen und Verfahrensdauern im BU-Segment.
- Franke und Bornberg BU-Leistungspraxisstudie 2024/2025: Detaillierte Auswertung der Leistungsregulierung großer BU-Versicherer, aufgeschlüsselt nach Ablehnungsgründen.
- BGH-Rechtsprechung: Leitentscheidungen zu Verweisbarkeit, vorvertraglicher Anzeigepflichtverletzung (§ 19 VVG), Prognose-Anforderungen und Nachprüfungsverfahren.
- Instanzrechtsprechung: OLG- und LG-Urteile zu spezifischen Ablehnungskonstellationen, soweit veröffentlicht.
Alle Daten werden regelmäßig auf Aktualität geprüft. Zuletzt aktualisiert: Mai 2026.
2. Wie die Indikatoren entstehen
Die Plattform ordnet den geschilderten Fall anhand von vier zentralen Parametern ein:
- Ablehnungsgrund: Bestimmte Ablehnungsmuster sind rechtlich stärker angreifbar als andere. Verweisbarkeit auf eine andere Tätigkeit etwa ist ein häufiger Streitpunkt mit erheblichem BGH-Rechtsprechungsvolumen. Formale Mängel bei der Dokumentation sind dagegen oft lösbar.
- Versicherer: Leistungsquoten und Regulierungspraxis unterscheiden sich messbar zwischen Anbietern. Die Franke-und-Bornberg-Studie weist versichererspezifische Leistungsquoten aus.
- Verfahrensstand: Ob ein Widerspruch bereits eingereicht wurde, ob ein Gutachten vorliegt oder ob das Verfahren noch im Erstantragsstadium ist, beeinflusst den Handlungsspielraum erheblich.
- Zeitlicher Verlauf: Verjährungsfragen (§ 195 BGB, 3-Jahres-Frist) und Fristen aus dem Versicherungsvertrag (z. B. Anfechtungsfristen nach § 21 VVG) werden berücksichtigt.
Aus der Kombination dieser Parameter ergibt sich ein statistischer Indikator, der anzeigt, ob rechtliche Hebel plausibel erscheinen. Dieser Indikator ist ausdrücklich kein Ersatz für individuelle Rechtsberatung – er dient dazu, die Frage zu beantworten, ob eine anwaltliche Prüfung sinnvoll sein könnte.
3. Grenzen der Einschätzung
Ein statistischer Indikator kann strukturelle Muster erkennen, aber keine Einzelfallprüfung ersetzen. Folgende Aspekte können ausschließlich durch einen Anwalt bewertet werden:
- Die konkrete Ausgestaltung Ihrer Versicherungspolice und der Versicherungsbedingungen
- Der tatsächliche medizinische Befund im Verhältnis zur vereinbarten BU-Definition
- Individualvereinbarungen oder Nachträge zum Vertrag
- Beweislastfragen im Verhältnis zur eingereichten Dokumentation
- Prozessrisiken und Kostenabwägungen im Einzelfall
Aus diesem Grund vermitteln wir bei konkreten Erfolgsaussichten an spezialisierte Fachanwälte – damit Ihre Situation vollständig und individuell bewertet wird.
4. Rechtlicher Rahmen (RDG)
Diese Plattform erbringt keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG). Die strukturierte Ersteinschätzung ist eine unverbindliche Orientierungshilfe auf Grundlage statistischer Branchendaten und öffentlich zugänglicher Rechtsprechung.
Rechtliche Beratung und Vertretung erfolgt ausschließlich durch lizenzierte Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte der vermittelten Kanzleien. Ein Mandatsverhältnis kommt erst durch ausdrückliche Beauftragung einer Kanzlei zustande – unabhängig davon, was auf dieser Plattform eingeschätzt wird.
Die Vergütung des Anwalts richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder einer individuellen Honorarvereinbarung direkt zwischen Mandant und Kanzlei. Die Plattform erhält keine Erfolgs- oder Umsatzbeteiligung aus dem Mandatsverhältnis.