Eine Ablehnung trifft hart, gerade wenn Sie auf die Leistung angewiesen sind. Wir prüfen kostenlos, ob rechtliche Hebel bestehen, und verbinden Sie bei konkreten Erfolgsaussichten mit einem spezialisierten Fachanwalt für Versicherungsrecht.
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Ablehnungen aller großen BU-Versicherer
Ablehnung kann oft korrigiert werden – mit dem richtigen Anwalt.
Die Erstanalyse und Vermittlung sind kostenlos. Die anwaltliche Vergütung im Mandatsfall regelt der Anwalt direkt mit Ihnen – je nach Konstellation über Rechtsschutzversicherung, RVG-Vergütung, Erfolgshonorar (§4a RVG) oder Prozessfinanzierung.
Wir vermitteln ausschließlich an Fachanwälte für Versicherungsrecht. Verifizierbar über das öffentliche BRAK-Verzeichnis.
Sind die Erfolgsaussichten gering, sagen wir es Ihnen direkt, nicht erst nach Mandatserteilung.
In vier Schritten zu Ihrer kostenlosen Erstanalyse
Police und Ablehnungsschreiben – per Formular, E-Mail oder als Foto. Mehr brauchen wir für die Erstanalyse nicht.
Bedingungen, Ablehnungsgründe, juristische Angriffspunkte. Indikator-Auswertung anhand BGH-Rechtsprechung und Branchenstatistik.
Mit Empfehlung, ob ein Widerspruch oder eine Klage Aussicht auf Erfolg hat.
Die Vergütung besprechen Sie direkt mit dem Anwalt. Je nach Konstellation: Rechtsschutzversicherung, RVG-Vergütung, Erfolgshonorar oder Prozessfinanzierung.
Ihre Unterlagen erhält ausschließlich die Kanzlei, an die wir Sie vermitteln – und nur, wenn Sie der Vermittlung zustimmen. Keine Weitergabe an Versicherer, kein Verkauf an Dritte. DSGVO-konform.
Vermittelt wird ausschließlich an Anwältinnen und Anwälte mit Fachanwaltstitel Versicherungsrecht. Den Fachanwaltstitel können Sie selbst im öffentlichen Verzeichnis der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) nachprüfen.
Kein „wir melden uns demnächst". Innerhalb von 24 Stunden nach Eingang Ihrer Unterlagen erhalten Sie eine schriftliche Erst-Einschätzung – meist deutlich schneller. Auch am Wochenende.
Wir vermitteln nicht auf Verdacht. Sind die Erfolgsaussichten gering, sagen wir es Ihnen klar. Dem Anwalt nützt ein verlorener Prozess nichts. Ihnen kostet er Nerven und Geld.
Sie sind nicht allein
laufende BU-Verträge
in Deutschland (GDV 2024)
aller Anträge werden
abgelehnt (M&M-Studie)
häufigste Ablehnungsgründe
juristisch angreifbar
Quellen: GDV Statistisches Taschenbuch 2024, Franke und Bornberg BU-Leistungspraxisstudie 2024/2025
Diese Begründungen tauchen in den meisten Ablehnungsschreiben auf. Viele davon sind vor Gericht bereits mehrfach gescheitert.
Ablehnungsargument des Versicherers
Was Gerichte dazu sagen
Der Grad der Berufsunfähigkeit ist Auslegungssache, und hängt davon ab, welche konkreten Tätigkeiten Ihres Berufs bewertet werden. Eigene Gutachten des Versicherers sind nicht automatisch ausschlaggebend. Der BGH betont, dass die Gesamtbetrachtung der tatsächlich ausgeübten Berufstätigkeit maßgeblich ist, nicht eine abstrakte Einschätzung der Restarbeitsfähigkeit.
Ablehnungsargument des Versicherers
Was Gerichte dazu sagen
Die Anzeigepflicht vor Vertragsschluss ist eng begrenzt. Versicherer dürfen sich nur dann darauf berufen, wenn die nicht angezeigte Vorerkrankung für die Berufsunfähigkeit ursächlich war, und wenn der Versicherer die Gesundheitsfragen bei Vertragsschluss korrekt und vollständig gestellt hat. Beides prüfen Gerichte sehr genau.
Ablehnungsargument des Versicherers
Was Gerichte dazu sagen
Verweisungsklauseln sind in neueren Policen selten; in älteren Verträgen kommen sie vor. Der BGH hat deren Anforderungen stark verschärft: Der Verweisungsberuf muss tatsächlich erreichbar, zumutbar und der bisherigen Lebensstellung angemessen sein. Viele Verweisungen auf theoretische Bürotätigkeiten oder branchenfremde Berufe scheitern an genau diesen Voraussetzungen.
Hinweis: Diese Darstellung gibt allgemeine Rechtsprechungstendenzen wieder und ist keine Rechtsberatung. Jeder Fall ist individuell.
Vier Schritte – von der Anfrage bis zur anwaltlichen Einschätzung.
Beschreiben Sie Ihren Fall kurz: Versicherer, Ablehnungsgrund und was bisher passiert ist.
Ein Fachanwalt für Versicherungsrecht prüft Ihren Fall auf Erfolgsaussichten – kostenlos und unverbindlich.
Sie erhalten eine schriftliche Einschätzung per E-Mail: realistisch, klar und ohne Fachjargon.
Erst nach der Ersteinschätzung entscheiden Sie, ob Sie den Anwalt beauftragen möchten. Keine Verpflichtung.
Verjährungsfrist beachten: Ansprüche aus BU-Versicherungen verjähren nach § 195 BGB in der Regel nach 3 Jahren ab Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Warten Sie nicht zu lange – je früher Sie handeln, desto besser.
Nichts. Sie erhalten eine Indikator-Einschätzung Ihrer Erfolgsaussichten kostenlos und unverbindlich.
Wir vermitteln Sie an einen spezialisierten Fachanwalt für Versicherungsrecht. Sie entscheiden, ob Sie das Mandat erteilen. Die Vergütung besprechen Sie direkt mit dem Anwalt. Je nach Konstellation: Rechtsschutzversicherung, RVG-Vergütung, Erfolgshonorar (§4a RVG) oder Prozessfinanzierung.
Dann sagen wir Ihnen das ehrlich. Wir vermitteln nicht auf Verdacht. Bei dieser Einschätzung enden unsere Leistungen, ohne dass Sie etwas zahlen.
Nein. Wir sind eine Plattform, die Versicherten den Zugang zu spezialisierten Fachanwälten erleichtert. Die rechtliche Beratung und Vertretung übernimmt immer ein lizenzierter Rechtsanwalt.
Erstanalyse: bis zu 24 Stunden. Außergerichtliches Verfahren mit dem Versicherer: typischerweise 2–6 Monate. Gerichtliches Verfahren falls nötig: 12–24 Monate. Ihr Anwalt gibt Ihnen dazu eine konkrete Einschätzung.
Wir verarbeiten Ihre Daten DSGVO-konform und ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage. Kein Datenverkauf, keine Weitergabe an Versicherer.
Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre ab Schluss des Jahres der Ablehnung (§ 195 BGB). Einzelne Versicherungsbedingungen können kürzere Klagefristen vorsehen (manchmal 6 Monate ab Zugang Ablehnung). Wenn Ihre Ablehnung schon länger zurück liegt, sollten Sie zeitnah mit einem Fachanwalt sprechen.
§ 19 VVG regelt die Anzeigepflicht bei Vertragsabschluss. Versicherer berufen sich oft auf nicht angegebene Vorerkrankungen, um den Vertrag rückwirkend anzufechten. Wichtig: Wenn die nicht angegebene Vorerkrankung mit Ihrer aktuellen Berufsunfähigkeit nichts zu tun hat, ist die Anfechtung in vielen Fällen unwirksam. OLG Nürnberg 8 U 1297/96 (21.08.1997) hat das klargestellt: Fehlt der Kausalzusammenhang, scheitert die Anfechtung.
Nein. Gerichte holen in Berufungsverfahren häufig eigene Sachverständigen-Gutachten ein, die unabhängiger sind als das Versicherer-Gutachten aus dem Erstverfahren. OLG Frankfurt 7 U 199/12 (23.02.2022) ist ein bekanntes Beispiel: Bei chronischer Schmerzstörung wurde in der Berufung ein neues Gutachten eingeholt – die Versicherten gewannen. Manche Fälle entscheiden sich erst in der zweiten Instanz.
Nicht zwingend, aber empfehlenswert. Eine Rechtsschutzversicherung mit BU-Streit-Einschluss übernimmt in der Regel die Anwaltskosten. Falls keine vorhanden ist: Bei niedrigem Einkommen kommt Prozesskostenhilfe in Frage. Alternativ: Erfolgshonorar nach § 4a RVG oder Prozessfinanzierung. Welches Modell für Sie passt, besprechen Sie direkt mit dem vermittelten Anwalt.
Das sind zwei vollständig getrennte Leistungen. Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) ist ein privater Vertrag mit Ihrem Versicherer, unabhängig von der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Erwerbsminderungsrente (EM) wird von der Deutschen Rentenversicherung gezahlt und hat eigene Voraussetzungen. Wir befassen uns ausschließlich mit privaten BU-Versicherungen. Für Fragen zur EM-Rente ist die Deutsche Rentenversicherung oder ein Sozialrechtsanwalt die richtige Anlaufstelle.
Versicherungseigene Gutachten sind nicht automatisch bindend. Gerichte würdigen sie als ein Beweismittel unter anderen, nicht als abschließendes Urteil. Ein Fachanwalt kann prüfen, ob das Gutachten die konkreten beruflichen Anforderungen korrekt berücksichtigt hat, methodisch einwandfrei ist und ob ein Gegengutachten sinnvoll wäre.
Das kommt auf Ihren Vertrag an. Einige Rechtsschutzversicherungen schließen Streitigkeiten aus privaten Versicherungsverträgen aus oder stufen sie als „Vertragsrechtsschutz" mit höherem Selbstbehalt ein. Falls Ihre Rechtsschutzversicherung ablehnt: Ein Erfolgshonorar nach § 4a RVG oder Prozessfinanzierung kann eine Alternative sein. Der vermittelte Anwalt klärt das Vergütungsmodell im ersten Gespräch.
Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre (§ 195 BGB) und beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem Sie von der Ablehnung erfahren haben. Warten Sie also nicht zu lange. Wichtig: Anhaltende Korrespondenz mit dem Versicherer kann die Verjährung hemmen, muss aber richtig geführt sein. Ein Fachanwalt prüft, ob Ihre Forderung noch durchsetzbar ist.
Krebserkrankungen gehören zu den häufigsten Ablehnungsgründen, und gleichzeitig zu den häufigsten Klagegründen vor Gericht. Typische Streitpunkte: Bewertung des BU-Grads unter Einbeziehung von Behandlungsnebenwirkungen (z.B. Chemotherapie-Folgen), Frage der Anzeigepflicht bei einer vor Vertragsschluss bestehenden Diagnose, zeitliche Einordnung der Berufsunfähigkeit. Viele Betroffene erhalten nach anwaltlicher Prüfung doch noch Leistungen. Lassen Sie sich die Ersteinschätzung geben, ohne eigenen Aufwand.
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